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© Copyright | Swiss-Health Alliance (SHA)
Im nachfolgenden Swiss-Helth Alliance (SHA) Schweiz genannt.

Kontakt-Adresse:

Schweizer Sektion
Verein Swiss-Health Alliance (SHA)
Schwertgasse 8,
5330 Bad Zurzach
Kontakt: welcome@sha-ngo.com

Vertretungsberechtigte Person(en):

https://www.moneyhouse.ch/en/company/swiss-health-alliance-sha-11067849001
Handelsregister-Eintrag:
Eingetragener Firmenname: Verein Swiss-Health Alliance (SHA)
CHE-461.609.422

Eingetragener Text:

Die SHA als Nicht-Regierungsorganisation (NGO) ist ein Verein mit der Mission für nachhaltige Entwicklung, um eine weltweite universelle Gesundheitsversorgung zu fördern. Sie unterstützt und begleitet Projekte der Naturheilheilverfahren im Kontext der alten und neuen Medizin. Der Verein hält sich als Mitglied der Sondermissionen im Austausch Liechtenstein / Schweiz an das Übereinkommen über Sondermissionen. Der Verein unterstellt sich als Sondermission vollumfänglich den Regeln, die mit der Liechtensteinischen Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Sondermissionen, abgeschlossen in New York am 8. Dezember 1969, vom Hohen Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt am 20. April 1977, in Kraft getreten für Liechtenstein am 21. Juni 1985, festgelegt worden sind und ist im Bereich «Botschaften und Konsulate» tätig und aktiv. Die SHA unterliegt der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20. März 1883 in der geänderten Fassung vom 28. September 1979. Der Verein arbeitet an der Förderung einer wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit. Er postuliert die Verfestigung und Einhaltung von Naturrecht und der Gleichwertigkeit der Menschen. Der Verein unterstützt die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der UN-Resolution 53/144 («Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen»). Die SHA unterstützt Medienprojekte für einen unabhängigen Journalismus gegen Machtmissbrauch und Korruption, um öffentliche Debatten und kritisches Denken in der Gesellschaft zuzulassen. Zur Erreichung des Vereinszweckes kann der Verein ausserdem sein Vereinsvermögen verwalten und anlegen und im Rahmen der Anlage und Verwaltung seines Vermögens Rechts- und Finanzgeschäfte aller Art tätigen, insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen jeder Art erwerben oder veräussern.

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Quelle: SwissAnwalt